Mit der Einführung der Personalbemessung Pflege nach § 113c SGB XI (PeBeM) verbanden Politik und Fachwelt große Erwartungen. Die Reform sollte dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in Pflegeheimen zu verbessern, Pflegefachkräfte zu entlasten und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen langfristig zu sichern.
Die Grundidee dahinter war nachvollziehbar. Pflegefachkräfte sollten sich stärker auf Aufgaben konzentrieren können, die tatsächlich ihre Qualifikation erfordern. Gleichzeitig sollten Pflegehilfskräfte und Assistenzkräfte mehr Verantwortung für Tätigkeiten übernehmen, die ihrem jeweiligen Kompetenzniveau entsprechen. Auf diese Weise sollte ein modernerer und effizienterer Personaleinsatz entstehen.
Wenige Jahre nach der Einführung zeigt sich jedoch, dass die eigentliche Herausforderung nicht mehr in der fachlichen Logik des Systems liegt. Vielmehr geraten die Voraussetzungen für die Umsetzung zunehmend unter Druck. Der Fachkräftemangel besteht weiterhin, die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt und gleichzeitig verschärfen sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vieler Einrichtungen.
Dadurch verändert sich auch die Diskussion über die Personalbemessung Pflege nach § 113c SGB XI (PeBeM). Während anfangs vor allem über zusätzliche Stellen und Personalbedarfe gesprochen wurde, rückt heute eine andere Frage in den Mittelpunkt:
Kann das System unter den aktuellen Bedingungen überhaupt so umgesetzt werden, wie es ursprünglich gedacht war?
Was PeBeM ursprünglich erreichen sollte
Um die aktuelle Diskussion zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die ursprünglichen Ziele der Reform.
Die Personalbemessung basiert auf wissenschaftlichen Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kamen, dass Pflegefachkräfte in vielen Einrichtungen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Tätigkeiten verbringen, für die ihre Qualifikation nicht zwingend erforderlich ist. Gleichzeitig fehlte Zeit für Aufgaben, die tatsächlich fachliche Expertise erfordern.
Die Antwort darauf war nicht einfach die Forderung nach mehr Fachkräften. Vielmehr sollte ein anderer Qualifikationsmix entstehen.
Pflegefachkräfte sollten sich stärker auf komplexe pflegerische Aufgaben, Steuerungsfunktionen, Qualitätssicherung und fachliche Verantwortung konzentrieren können. Pflegehilfskräfte und Assistenzkräfte sollten dagegen mehr Aufgaben übernehmen, die ihrem Kompetenzniveau entsprechen.
Die Idee dahinter ist im Grunde nicht neu. Auch in anderen Branchen werden hochqualifizierte Mitarbeitende gezielt von Tätigkeiten entlastet, die durch andere Qualifikationsgruppen übernommen werden können. Ziel ist eine bessere Nutzung vorhandener Kompetenzen.
Die Personalbemessung Pflege nach § 113c SGB XI (PeBeM) war deshalb nie ausschließlich ein Personalaufbauprogramm. Es war immer auch ein Organisationsmodell.
Das eigentliche Problem beginnt dort, wo Theorie auf Arbeitsmarkt trifft
So überzeugend die fachliche Logik erscheint, so schwierig gestaltet sich vielerorts die praktische Umsetzung. Denn die Personalbemessung Pflege beschreibt zwar, welches Personal für eine bedarfsgerechte Versorgung benötigt würde. Sie schafft dieses Personal jedoch nicht.
Viele Pflegeeinrichtungen kämpfen bereits heute mit erheblichen Besetzungsproblemen. Offene Stellen bleiben über Monate unbesetzt. Der Wettbewerb um Pflegefachkräfte hat sich in zahlreichen Regionen weiter verschärft. Gleichzeitig fehlen vielerorts auch qualifizierte Assistenzkräfte, die im Rahmen von PeBeM eigentlich eine größere Rolle übernehmen sollen.
Damit entsteht ein grundlegender Widerspruch. Die Reform setzt auf einen veränderten Qualifikationsmix und zusätzliche personelle Ressourcen. Der Arbeitsmarkt kann diese Anforderungen jedoch vielerorts nicht erfüllen.
Für viele Einrichtungsleitungen stellt sich deshalb die Frage, wie sich theoretische Personalbedarfe mit einer Realität vereinbaren lassen, in der selbst bestehende Stellen kaum besetzt werden können.
Genau an diesem Punkt beginnt die Lücke zwischen politischem Anspruch und praktischer Umsetzung.
Warum die Politik inzwischen vorsichtiger agiert
Auch auf politischer Ebene scheint dieses Spannungsfeld zunehmend erkannt zu werden.
Die vollständige Umsetzung der ursprünglich vorgesehenen Personalanhaltswerte würde einen erheblichen zusätzlichen Personalbedarf auslösen. Gleichzeitig ist bekannt, dass die dafür benötigten Mitarbeitenden vielerorts nicht verfügbar sind.
Eine Personalvorgabe kann einen Bedarf beschreiben. Sie kann jedoch keine Fachkräfte ausbilden, anwerben oder dauerhaft im Beruf halten.
Deshalb wird inzwischen deutlich zurückhaltender über weitere Ausweitungen diskutiert als noch vor einigen Jahren.
Das Dilemma ist offensichtlich:
Einerseits besteht fachlich Einigkeit darüber, dass eine bessere Personalausstattung die Versorgung stärken kann. Andererseits wird immer deutlicher, dass der Arbeitsmarkt die notwendigen Ressourcen auf absehbare Zeit nicht in ausreichendem Umfang bereitstellen kann.
Damit verschiebt sich die Debatte zwangsläufig.
Statt ausschließlich über zusätzliche Stellen zu sprechen, rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie die vorhandenen Ressourcen möglichst wirksam eingesetzt werden können.
Gleichzeitig wächst der wirtschaftliche Druck
Parallel dazu verschärfen sich die finanziellen Herausforderungen vieler Pflegeeinrichtungen.
Steigende Tariflöhne, höhere Energiepreise, wachsende Sachkosten und umfangreiche Investitionsbedarfe belasten die wirtschaftliche Situation zahlreicher Träger.
Hinzu kommt die Diskussion um die Refinanzierung zusätzlicher Personalkosten.
Viele Einrichtungen haben den Eindruck, dass die fachlichen Anforderungen schneller steigen als die wirtschaftlichen Spielräume. Dadurch verändert sich auch die Perspektive auf PeBeM.
Während die Reform ursprünglich vor allem als Instrument zur Verbesserung der Versorgung betrachtet wurde, wird sie zunehmend auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet.
Die zentrale Frage vieler Träger lautet heute nicht mehr:
Wie setze ich PeBeM um?
Sondern:
Wie bleibe ich mit PeBeM wirtschaftlich handlungsfähig?
Diese Verschiebung der Diskussion dürfte in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen.
Ausgerechnet Rothgang stellt die entscheidende Frage
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass kritische Hinweise nicht nur von Trägerverbänden oder Einrichtungsleitungen kommen.
Auch Heinz Rothgang, dessen wissenschaftliche Arbeiten die Grundlage des heutigen Personalbemessungssystems bilden, weist inzwischen auf mögliche Fehlentwicklungen hin.
Gerade deshalb verdienen seine Aussagen besondere Aufmerksamkeit: Rothgang kritisiert nicht die Grundidee von der Personalbemessung Pflege nach § 113c SGB XI (PeBeM). Im Gegenteil: Die wissenschaftliche Logik hinter einer besseren Aufgabenverteilung und einem differenzierteren Qualifikationsmix hält er weiterhin für sinnvoll.
Seine Kritik richtet sich vielmehr auf die Rahmenbedingungen.
Insbesondere die Frage der Finanzierung und möglicher Fehlanreize rückt dabei in den Fokus.
Wenn selbst einer der Architekten des Systems darauf hinweist, dass die praktische Umsetzung problematische Nebenwirkungen erzeugen könnte, sollte die Branche aufmerksam zuhören.
Denn damit wird deutlich, dass die Diskussion längst nicht mehr nur fachlicher Natur ist. Sie wird zunehmend zu einer Frage der politischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit.
Pflegegrad 5 und negativer Deckungsbeitrag: Entsteht ein gefährlicher Fehlanreiz?
Für besondere Aufmerksamkeit sorgte Rothgangs Hinweis auf mögliche negative Deckungsbeiträge bei Bewohnern mit Pflegegrad 5. Hinter dieser Diskussion verbirgt sich ein grundlegendes Problem.
Bewohner mit sehr hohem Pflegebedarf benötigen naturgemäß deutlich mehr personelle Ressourcen. Sie verursachen höhere Aufwände in der Pflege, Betreuung, Dokumentation und Organisation.
Steigen die Kosten schneller als die Erlöse, kann sich die Wirtschaftlichkeit verschlechtern. Sollte sich dieser Effekt verstärken, entsteht ein gefährlicher Zielkonflikt.
Ausgerechnet diejenigen Menschen, die den höchsten Unterstützungsbedarf haben, könnten wirtschaftlich schwieriger zu versorgen sein als Bewohner mit geringeren Pflegegraden.
Niemand unterstellt den Einrichtungen, dass sie ihre Bewohner nach wirtschaftlichen Kriterien auswählen möchten. Dennoch zeigt die Diskussion, wie wichtig eine auskömmliche Finanzierung für die Stabilität des gesamten Systems ist. Denn ein Pflegesystem darf keine Anreize schaffen, die schwerstpflegebedürftige Menschen benachteiligen.
Die eigentliche Knappheit sind Fachkraftstunden
Vielleicht liegt die wichtigste Erkenntnis der aktuellen Debatte an einer anderen Stelle. Lange Zeit wurde vor allem darüber gesprochen, wie viele Mitarbeitende die Pflege benötigt. Möglicherweise ist jedoch eine andere Ressource noch knapper:
verfügbare Fachkraftstunden.
Jede Stunde einer Pflegefachkraft wird künftig wertvoller werden. Nicht nur aufgrund des Fachkräftemangels, sondern auch aufgrund der demografischen Entwicklung und steigender Pflegebedarfe.
Dadurch gewinnt eine zentrale Frage an Bedeutung:
Werden Fachkräfte tatsächlich dort eingesetzt, wo ihre Qualifikation den größten Nutzen stiftet? Oder verbringen sie weiterhin einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Aufgaben, die auch andere Qualifikationsniveaus übernehmen könnten?
Genau hier schließt sich der Kreis zur ursprünglichen Idee von PeBeM.
Entwickelt sich PeBeM vom Personalaufbauprogramm zum Organisationsmodell?
Die aktuelle Entwicklung legt zumindest eine Vermutung nahe.
Während in den ersten Jahren vor allem über zusätzliche Personalbedarfe gesprochen wurde, rückt inzwischen die Organisation der vorhandenen Ressourcen stärker in den Vordergrund.
Für Träger und Einrichtungsleitungen ergeben sich daraus neue Herausforderungen. Künftig wird es nicht mehr nur darum gehen, Stellen zu besetzen. Ebenso wichtig wird die Frage sein, wie Kompetenzen innerhalb der Einrichtung verteilt werden.
Dabei gewinnen Themen wie Aufgabenverteilung, Skill-Mix, Prozessgestaltung und Pflegegradstruktur an Bedeutung.
Die entscheidende Managementfrage lautet möglicherweise nicht mehr:
Wie bekomme ich mehr Personal?
Sondern:
Wie nutze ich die vorhandenen Kompetenzen möglichst sinnvoll?
Genau an dieser Stelle könnte sich entscheiden, ob Einrichtungen die kommenden Jahre erfolgreich gestalten oder zunehmend unter Druck geraten.
Fazit
PeBeM wurde eingeführt, um die Pflege langfristig zu stärken. Die fachliche Grundidee einer besseren Aufgabenverteilung und eines differenzierteren Personalmixes überzeugt viele Experten weiterhin.
Gleichzeitig zeigt die aktuelle Diskussion, dass sich die Herausforderungen verschieben.
Der Fachkräftemangel besteht fort. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen wächst. Die wirtschaftlichen Spielräume vieler Einrichtungen werden enger. Und selbst die wissenschaftlichen Vordenker der Reform weisen inzwischen auf mögliche Fehlentwicklungen hin.
Deshalb dürfte sich die Zukunft der Pflege nicht allein an der Anzahl zusätzlicher Mitarbeitender entscheiden.
Vielmehr wird es darauf ankommen, wie gut es gelingt, vorhandene Kompetenzen zu organisieren, Fachkräfte gezielt einzusetzen und knappe Ressourcen möglichst wirksam zu nutzen.
Die entscheidende Frage der kommenden Jahre lautet daher möglicherweise nicht:
Wie viele Mitarbeitende braucht die Pflege?
Sondern:
Wie können die vorhandenen Fachkraftstunden so eingesetzt werden, dass Qualität, Versorgung und Wirtschaftlichkeit gleichzeitig gesichert bleiben?
Weiterführend
- §113c Personalbemessung 2026: Was sich operativ ändert – und wo Mehrarbeit droht
- PeBeM Umsetzung im Pflegeheim 2026: Warum Skill-Mix und Entlastung über den Erfolg entscheiden
- Fachkräftemangel 2026: Warum Pflegeeinrichtungen strukturell umsteuern müssen
- Insolvenzen bei Pflegeeinrichtungen 2026: Entwicklung, Haupttreiber, frühe Gegenmaßnahmen
