Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Spielraum für eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte in der vollstationären Pflege. Als Begründung verweist sie auf die angespannte Arbeitsmarktsituation und insbesondere auf fehlende Assistenzkräfte. Gleichzeitig wird die Einführung einer bundeseinheitlichen Mindestpersonalausstattung vorerst verschoben.
Auf den ersten Blick erscheint die Schlussfolgerung nachvollziehbar. Wer die Drucksache genauer liest, stößt jedoch auf eine interessante Besonderheit: Für Assistenzkräfte liegen derzeit gar keine eigenständigen Arbeitsmarktdaten vor. Die Einschätzung einer besonders großen Lücke basiert vielmehr auf Rückschlüssen aus der Umsetzung der Personalbemessung sowie auf Rückmeldungen aus der Praxis.
Damit stellt sich eine wichtige Frage: Fehlen tatsächlich die Assistenzkräfte – oder gelingt ihre Einbindung in die bestehenden Personalstrukturen bislang nur teilweise?
Was die Drucksache tatsächlich sagt
Bei Pflegefachkräften ist die Situation vergleichsweise eindeutig. Sie gelten seit Jahren als Engpassberuf und werden in den Analysen der Bundesagentur für Arbeit entsprechend ausgewiesen. Für Assistenzkräfte existiert eine solche Datengrundlage jedoch nicht. Die Arbeitsmarktstatistik unterscheidet bislang nicht ausreichend zwischen Pflegehilfskräften und qualifizierten Assistenzkräften.
Die Bundesregierung leitet ihre Einschätzung deshalb vor allem aus dem GKV-Bericht zur Umsetzung von §113c SGB XI ab. Dort zeigt sich, dass Einrichtungen insbesondere bei den Zielwerten für Assistenzkräfte Schwierigkeiten haben. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die Ursache ausschließlich auf einen Mangel am Arbeitsmarkt zurückzuführen ist.
Zwischen einer nicht erreichten Zielvorgabe und einem tatsächlichen Arbeitsmarktengpass besteht ein wesentlicher Unterschied.
Drei Jahre PeBeM – und viele Einrichtungen befinden sich noch im Umbau
Besonders bemerkenswert ist ein weiterer Befund der Drucksache. Von den ausgewerteten Vergütungsvereinbarungen differenzierten lediglich rund 36 Prozent bereits nach den drei Qualifikationsniveaus des §113c SGB XI. In einem Großteil der Vereinbarungen ist die Logik der Personalbemessung also noch gar nicht vollständig abgebildet.
Das deutet darauf hin, dass sich die Branche weiterhin in einer Übergangsphase befindet. Die Personalbemessung wurde eingeführt, viele organisatorische Strukturen orientieren sich jedoch noch an den bisherigen Denkweisen. In zahlreichen Einrichtungen wird weiterhin primär über Fachkräftebedarf diskutiert, während die strategische Rolle von Assistenzkräften häufig nachrangig behandelt wird.
Die Umsetzung von PeBeM besteht jedoch nicht allein darin, zusätzliche Stellen zu schaffen. Sie erfordert eine veränderte Aufgabenverteilung innerhalb der Teams.
Die Personalbemessung sollte nicht nur mehr Personal ermöglichen. Sie sollte auch zu einer anderen Nutzung vorhandener Kompetenzen führen.
Fehlen Assistenzkräfte – oder fehlen passende Strukturen?
In vielen Einrichtungen übernehmen Pflegefachkräfte weiterhin Aufgaben, die grundsätzlich auch durch qualifizierte Assistenzkräfte erbracht werden könnten. Gleichzeitig berichten Träger über Schwierigkeiten bei der Besetzung von Assistenzstellen.
Beide Beobachtungen schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Sie können Ausdruck desselben Problems sein.
Wenn Organisationsstrukturen, Aufgabenverteilungen und Verantwortlichkeiten nicht konsequent an die Logik der Personalbemessung angepasst werden, entsteht schnell der Eindruck eines Personalmangels. Tatsächlich könnte jedoch teilweise auch ein Strukturproblem vorliegen.
Genau darauf verweist die Drucksache indirekt. Das Bundesgesundheitsministerium betont mehrfach die Bedeutung von Personal- und Organisationsentwicklung, neuer Aufgabenverteilung, Digitalisierung und Führungsstrukturen.
Die Diskussion verschiebt sich damit zunehmend von der Frage:
Wie viele Mitarbeiter fehlen?
hin zu:
Wie werden vorhandene Mitarbeiter eingesetzt?
Die größte Herausforderung könnte erst noch kommen
Selbst wenn die derzeitigen Zielwerte vielerorts noch nicht erreicht werden, spricht vieles dafür, dass die Bedeutung von Assistenzkräften in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Die Personalbemessung basiert auf einem differenzierten Qualifikationsmix und nicht auf einer pauschalen Ausweitung von Fachkraftstellen. Bereits die ursprünglichen PeBeM-Berechnungen gingen von einem deutlich höheren Bedarf an Assistenzkräften aus.
Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, wird die Branche stärker als bisher über Ausbildung, Qualifizierung und kompetenzorientierte Aufgabenverteilung diskutieren müssen. Die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 ist ein Schritt in diese Richtung. Ob sie die bestehenden Herausforderungen lösen kann, bleibt jedoch abzuwarten.
Fazit
Die neue Bundestagsdrucksache liefert keine Belege dafür, dass Assistenzkräfte flächendeckend in größerem Umfang fehlen als andere Berufsgruppen. Sie zeigt vielmehr, dass die Umsetzung der Personalbemessung bei dieser Qualifikationsgruppe besonders große Schwierigkeiten verursacht.
Warum dies so ist, bleibt offen.
Mögliche Ursachen reichen von tatsächlichen Arbeitsmarktengpässen über unzureichende Ausbildungskapazitäten bis hin zu organisatorischen Herausforderungen bei der Umsetzung von PeBeM. Die vorhandenen Daten erlauben derzeit keine eindeutige Zuordnung.
Sicher scheint lediglich eines: Drei Jahre nach Einführung der Personalbemessung befindet sich die Branche weiterhin mitten in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Die entscheidende Frage lautet deshalb möglicherweise nicht, ob Assistenzkräfte fehlen. Die wichtigere Frage könnte sein, ob die bestehenden Strukturen bereits konsequent auf die Logik der Personalbemessung ausgerichtet sind.
Quelle: Grundlage dieses Artikels ist die aktuelle Bundestagsdrucksache 21/6180 zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege. Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege
