PeBeM Debatte 2026: Wird der Pflegebedarf an den Fachkräftemangel angepasst?

Warum die aktuelle PeBeM-Debatte weit über Personalzahlen hinausgeht

Die Bundesregierung will die Personalanhaltswerte nach §113c SGB XI vorerst nicht weiter anheben. Kritiker sehen darin mehr als eine reine Umsetzungsfrage. Im Kern geht es um drei grundlegende Fragen: Wird PeBeM an den Fachkräftemangel angepasst? Wird der Pflegebedarf künftig anders berechnet? Und welche Aufgaben gehören überhaupt zur Pflege?

Die PeBeM Debatte geht in die nächste Runde

Mit der Einführung der Personalbemessung nach §113c SGB XI sollte die stationäre Altenpflege stärker am tatsächlichen Unterstützungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet werden. Grundlage war ein wissenschaftlich entwickeltes Verfahren, das erstmals systematisch ermitteln sollte, wie viel Personal in Pflegeeinrichtungen tatsächlich benötigt wird.

Doch drei Jahre nach Einführung von PeBeM steht die Branche erneut vor einer Grundsatzdiskussion.

Auslöser ist die aktuelle Unterrichtung der Bundesregierung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens. Die Bundesregierung plant derzeit weder eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte noch die Einführung einer bundeseinheitlichen Mindestpersonalausstattung. Der Bundesverband Pflegemanagement kritisiert diese Entscheidung deutlich und warnt davor, den wissenschaftlich ermittelten Pflegebedarf faktisch an bestehende Arbeitsmarktengpässe anzupassen.

Damit stellt sich eine Frage, die weit über Personalzahlen hinausgeht:

Wird der tatsächliche Pflegebedarf zur Grundlage politischer Entscheidungen – oder orientiert sich die Politik zunehmend an dem Personal, das derzeit überhaupt verfügbar ist?

Wird PeBeM an den Fachkräftemangel angepasst?

Die Personalbemessung entstand ursprünglich aus der Erkenntnis, dass viele Pflegeeinrichtungen seit Jahren unterbesetzt arbeiten. Ziel war es, den tatsächlichen Personalbedarf wissenschaftlich zu ermitteln und daraus langfristig bessere Personalschlüssel abzuleiten.

In der Praxis stößt dieses Ziel jedoch auf ein Problem:

Der deutsche Arbeitsmarkt kann den zusätzlichen Personalbedarf derzeit nur begrenzt decken.

Pflegefachkräfte gelten seit Jahren als Engpassberuf. Gleichzeitig berichten viele Einrichtungen von Schwierigkeiten bei der Besetzung von Assistenzstellen, Leitungspositionen und Spezialfunktionen.

Vor diesem Hintergrund entsteht ein Spannungsfeld:

Einerseits liegt ein wissenschaftlich ermittelter Bedarf vor.

Andererseits fehlen vielerorts die Mitarbeitenden, um diesen Bedarf kurzfristig zu erfüllen.

Genau an dieser Stelle setzt die Kritik des Bundesverbands Pflegemanagement an. Der Verband befürchtet, dass nicht mehr der Bedarf die Entwicklung bestimmt, sondern die Verfügbarkeit von Personal.

Die politische Logik wäre nachvollziehbar:

Wenn zusätzliche Stellen ohnehin nicht besetzt werden können, erscheint eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte wenig sinnvoll.

Die fachliche Gegenposition lautet jedoch:

Der tatsächliche Pflegebedarf verschwindet nicht dadurch, dass qualifiziertes Personal fehlt.

Damit entsteht eine der zentralen Fragen der kommenden Jahre:

Soll Personalbemessung den tatsächlichen Bedarf abbilden oder die aktuelle Realität des Arbeitsmarktes?

Wird der Pflegebedarf kleiner gerechnet?

Noch kontroverser wird die Diskussion beim Thema Pflegebedarf.

Der Bundesverband Pflegemanagement warnt davor, die Debatte um Personalbemessung mit Überlegungen zu höheren Schwellenwerten bei den Pflegegraden 1 bis 3 zu verbinden. Nach Auffassung des Verbands würde dies den Unterstützungsbedarf nicht verringern, sondern lediglich seine leistungsrechtliche Sichtbarkeit verändern.

Diese Kritik verdient Aufmerksamkeit.

Denn die Pflegebranche diskutiert seit Jahren über steigende Eigenanteile, Finanzierungsprobleme und den demografischen Wandel. Gleichzeitig wächst der politische Druck, die Ausgaben der Pflegeversicherung zu begrenzen.

Hier entsteht ein sensibles Spannungsfeld.

Wenn Zugangsvoraussetzungen verändert oder Bewertungsmaßstäbe angepasst werden, kann dies Auswirkungen auf statistische Bedarfswerte haben – selbst dann, wenn sich an der tatsächlichen Situation pflegebedürftiger Menschen nichts verändert.

Die eigentliche Sorge vieler Praktiker lautet deshalb:

Wird der Bedarf künftig anders bewertet, weil seine Finanzierung zunehmend schwieriger wird?

Dabei geht es nicht um die Behauptung, Pflegebedarf werde bewusst reduziert.

Es geht vielmehr um die Frage, ob wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen zunehmend Einfluss auf die Definition von Bedarf nehmen.

Für Einrichtungen ist diese Diskussion von großer Bedeutung.

Denn Personalbemessung basiert letztlich immer auf der Frage:

Wie viel Unterstützung benötigen pflegebedürftige Menschen tatsächlich?

Je nachdem, wie diese Frage beantwortet wird, verändern sich auch Personalbedarf, Refinanzierung und Versorgungsstrukturen.

Welche Aufgaben gehören überhaupt zur Pflege?

Noch spannender wird die Diskussion beim sogenannten Algorithmus 2.1 H.

Dieser Aspekt wirkt auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich könnte er jedoch eine der wichtigsten Debatten der kommenden Jahre auslösen.

Der Hintergrund:

Bestimmte hauswirtschaftliche Tätigkeiten sollen künftig anders berücksichtigt werden als bisher. Der Bundesverband Pflegemanagement hält dies grundsätzlich für möglich, fordert jedoch gleichzeitig eine verbindliche Finanzierung und Organisation entsprechender Hauswirtschaftsleistungen.

Die dahinterstehende Frage lautet:

Welche Tätigkeiten gehören eigentlich zur Pflege – und welche nicht?

Genau hier beginnt eine Diskussion, die weit über Personalzahlen hinausgeht.

Denn viele Pflegekräfte übernehmen heute Aufgaben, die nur teilweise pflegerischer Natur sind.

Dazu gehören beispielsweise:

  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • organisatorische Aufgaben
  • Dokumentation
  • Begleit- und Serviceleistungen
  • administrative Prozesse

Wenn einzelne Tätigkeiten künftig nicht mehr dem Pflegepersonalbedarf zugerechnet werden, entsteht automatisch eine Folgefrage:

Wer übernimmt diese Aufgaben künftig?

Denn Arbeit verschwindet nicht dadurch, dass sie anders kategorisiert wird.

Wenn Pflegekräfte bestimmte Tätigkeiten nicht mehr erledigen sollen, müssen andere Berufsgruppen, Dienstleister oder Organisationsstrukturen diese Aufgaben übernehmen.

Genau deshalb warnt der Verband davor, dass aus einer theoretischen Effizienzsteigerung lediglich eine Verschiebung von Arbeit, Verantwortung und Kosten entstehen könnte.

Die Debatte passt zur Entwicklung der letzten Monate

Interessanterweise fügt sich diese Diskussion nahtlos in andere Entwicklungen der Branche ein.

Noch vor wenigen Jahren drehte sich nahezu jede Debatte um den Fachkräftemangel.

Heute werden die Fragen differenzierter:

  • Fehlen tatsächlich Assistenzkräfte?
  • Werden vorhandene Kompetenzen ausreichend genutzt?
  • Wie können Fachkräfte gezielter eingesetzt werden?
  • Welche Aufgaben gehören überhaupt zur Pflege?
  • Welche Tätigkeiten können andere Berufsgruppen übernehmen?

Damit verschiebt sich der Fokus zunehmend von reinen Personalzahlen hin zu Organisationsfragen.

Die Einführung von PeBeM hat diesen Prozess sogar beschleunigt.

Denn Personalbemessung betrachtet nicht nur die Anzahl der Mitarbeitenden, sondern auch deren Einsatzmöglichkeiten innerhalb eines Versorgungssystems.

Mehr Personal allein wird die Probleme nicht lösen

Die aktuelle Debatte zeigt zudem ein weiteres Problem.

Viele Diskussionen werden weiterhin so geführt, als ließen sich Herausforderungen allein durch zusätzliche Stellen lösen.

Die Realität ist deutlich komplexer.

Selbst wenn morgen zehntausende zusätzliche Mitarbeitende zur Verfügung stünden, blieben zahlreiche Fragen offen:

  • Wie werden Aufgaben verteilt?
  • Welche Tätigkeiten gehören zur Pflege?
  • Welche Kompetenzen sind erforderlich?
  • Wie werden Assistenzkräfte eingebunden?
  • Welche Leistungen übernehmen Hauswirtschaft, Betreuung oder Service?

Genau deshalb gewinnt das Thema Kompetenzmanagement zunehmend an Bedeutung.

Die Frage lautet nicht mehr ausschließlich:

Wie viele Mitarbeitende fehlen?

Sondern immer häufiger:

Wie werden vorhandene Ressourcen organisiert?

Die eigentliche PeBeM-Debatte hat möglicherweise erst begonnen

Viele Beobachter betrachten die aktuelle Diskussion als Streit über Personalschlüssel.

Tatsächlich könnte es um etwas Grundsätzlicheres gehen.

PeBeM zwingt die Branche dazu, drei zentrale Fragen zu beantworten:

1. Wie viel Pflege wird tatsächlich benötigt?

2. Welche Aufgaben gehören zur Pflege?

3. Wer soll diese Aufgaben künftig übernehmen?

Genau an diesen Punkten treffen wissenschaftliche Erkenntnisse, wirtschaftliche Realitäten und politische Entscheidungen aufeinander.

Die aktuelle Diskussion um Personalanhaltswerte, Pflegegrade und Algorithmus 2.1 H zeigt, dass diese Fragen noch längst nicht abschließend beantwortet sind.

Fazit

Die Kritik des Bundesverbands Pflegemanagement richtet sich vordergründig gegen die Entscheidung, die Personalanhaltswerte nach §113c SGB XI vorerst nicht weiter anzuheben. Hinter dieser Auseinandersetzung verbirgt sich jedoch eine deutlich größere Debatte.

Es geht um die Frage, ob sich die Personalbemessung künftig stärker am tatsächlichen Pflegebedarf oder an den Grenzen des Arbeitsmarktes orientiert.

Es geht um die Frage, ob Bedarf künftig anders bewertet wird.

Und es geht um die Frage, welche Aufgaben überhaupt noch der Pflege zugerechnet werden sollen.

Die eigentliche PeBeM-Debatte lautet deshalb möglicherweise nicht:

Wie viele Fachkräfte fehlen?

Sondern:

Welche Leistungen gelten künftig als Pflege, wie wird ihr Bedarf ermittelt und wer übernimmt sie?

Genau diese Fragen dürften die Pflegepolitik und die stationäre Altenpflege in den kommenden Jahren stärker prägen als jede weitere Diskussion über reine Personalzahlen.

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